Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertragsschlüsse über die Internetseite www.ab-auction.com

I. Ausschließliche Geltung

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Gegenständen auf der Internetseite www.ab-auction.com (Internetseite) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Dies gilt sowohl für die rechtlichen Beziehungen der AGRAVIS Technik Center GmbH als der BayWa AG (im Folgenden jeweils Unternehmen genannt) mit dem Vertragspartner (Kunden). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen das Unternehmen nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Registrierung, Ausschluss von der Nutzung

1) Voraussetzung für den Abschluss von Kaufverträgen über die Internetseite (Nutzung) ist die vorherige Registrierung des Kunden. Zur Registrierung sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öff.-rechtl. Sondervermögen, berechtigt, die die angebotenen Gegenstände für unternehmerische Zwecke erwerben. Dies bestätigt der Kunde durch Klicken auf den hierfür beschriebenen Button bei der Registrierung.

2) Die Anmeldung erfolgt über die Seite www.ab-auction.com. Die während der Anmeldung erbetenen Informationen sind zutreffend anzugeben und stets aktuell zu halten. Das Unternehmen behält sich vor, die Richtigkeit der Informationen - auch durch Nutzung der Dienste von Wirtschaftsauskunfteien - zu überprüfen. Mit der der Eröffnung seines Accounts (Kundenkontos) willigt der Kunde hierin ein.

3) Während der Anmeldung werden für den Kunden ein Benutzername und ein Passwort definiert. Benutzername und Passwort dienen zur eindeutigen Identifikation des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich und haftet dafür, dass Benutzername und Passwort geheim gehalten werden und nicht durch sein Verhalten missbräuchlich von Dritten verwendet werden können, es sei denn, er weist nach, dass er die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten hat.

4) Das Unternehmen behält sich vor, im Einzelfall den Kunden ohne Angabe von Gründen jederzeit und ggf. dauerhaft von der Nutzung auszuschließen.

5) Das Unternehmen behält sich im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes vor, Auktionen ohne Vorankündigung zu beenden, von Verträgen zurückzutreten oder anzufechten, die aufgrund manipulierter Auktionen geschlossen wurden sowie einzelne Kunden von der Nutzung der Internetseite auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei begründeten Manipulations- oder Betrugsverdacht vor. Ansprüche wegen der Beendigung von Auktionen oder des Ausschlusses gegen das Unternehmen sind ausgeschlossen.

III. Angebotsformate und Vertragsschluss

Das Unternehmen verkauft über die Internetseite insbesondere gebrauchte oder neue Landmaschinen.

Die Angaben zum Kaufgegenstand, insbesondere über Unfall- bzw. Beschädigungsfreiheit und über Kilometer- bzw. Betriebsstundenleistung, stammen vom Vorbesitzer und können vom Unternehmen nicht verifiziert werden. Die Angaben durch das Unternehmen erfolgen deshalb ohne Gewähr und dienen lediglich der Erstinformation des Kunden. Es liegt insoweit keine vereinbarte Beschaffenheit oder eine übernommene Garantie vor.

Das Unternehmen wird den Standort des Kaufgegenstandes angeben, so dass der Kunde die Möglichkeit hat, den Kaufgegenstand nach Absprache mit dem Standortbetreiber zu besichtigen. Es ist Sache des Kunden, sich vom Zustand des Kaufgegenstandes und der Richtigkeit der Angaben zu dem Kaufgegenstand zu überzeugen.

Das Unternehmen bietet den Erwerb der Gegenstände im Auktions- oder Festpreisformat an. Der angezeigte Kaufpreis versteht sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

1) Auktionsformat

Jede Auktion wird auf der Internetseite www.ab-auction.com bekannt gegeben. Das Unternehmen bestimmt vor jeder Auktion einen Mindestkaufpreis sowie den Zeitpunkt für das Anlaufen der letzten 60 Sekunden der Auktion. Der Kunde meldet sich auf www.ab-auction.de mit seinem Benutzernamen und Passwort an. Zu jedem Zeitpunkt wird der jeweils gültige Kaufpreis angezeigt. Sämtliche angemeldeten Kunden können durch bestätigen Ihres bindenden Gebotes an der Auktion mitbieten. Die anlaufenden letzten 60 Sekunden werden nach jedem abgegebenem Höchstgebot wieder von neuem gestartet. Der Kaufvertrag kommt mit demjenigen Kunden zustande, der nach Ablauf der Auktion das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat. Der derart abgeschlossene Kaufvertrag wird dem jeweiligen Kunden auf der Internetseite bestätigt und darüber hinaus per E-Mail mitgeteilt. In der E-Mail wird dem Kunden auch erneut der Standort des Fahrzeugs mitgeteilt, an dem er dieses abholen muss. Wird bis zum Ablauf der Auktion kein gültiges Gebot in Höhe des festgelegten Mindestkaufpreises abgegeben, endet die Auktion ohne Vertragschluss.

2) Festpreisformat

Das Unternehmen bietet Gegenstände auch zum sofortigen Kauf auf der Internetseite an. Derartige Kaufgegenstände werden mit „jetzt kaufen“ gekennzeichnet. Der angegebene Kaufpreis ist nur für die Internetseite gültig. Sobald der Kunde auf die Schaltfläche „jetzt kaufen“ klickt, wird er aufgefordert, seine zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten einzugeben. Er hat dann nochmals Gelegenheit, in einer Überblicksansicht die vertragswesentlichen Daten zu prüfen. Klickt der Kunde sodann auf die Schaltfläche „Bestätigen“ gibt er ein verbindliches Angebot auf Kaufvertragsanschluss ab. Der Kaufvertrag kommt mit der vom Unternehmen per E-Mail erklärten Annahme zustande.

Bei speziell gekennzeichneten Festpreisangeboten kann das Unternehmen dem Kunden auch die Möglichkeit einräumen, den Kaufgegenstand zu einem vom Kunden selbst vorgeschlagenen Preis zu erwerben. In diesem Fall kann der Kunde auf die Schaltfläche „Preis vorschlagen“ klicken. Im Anschluss wird er aufgefordert, seine zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten sowie seinen Preisvorschlag einzugeben. Durch das Klicken der Schaltfläche „Bestätigen“, gibt er sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen dieses Angebot innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail annimmt.

IV. Zahlung des Kaufpreises

1) Mit Zustandekommen des Kaufvertrages ist der vereinbarte Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Es wird eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen vereinbart. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Tag, der auf den Kaufvertragsschluss folgt. Das Unternehmen erteilt dem Kunden eine Rechnung. Das Unternehmen bestätigt dem Kunden den buchungssicheren Eingang seiner Zahlung.

2) Nach Vertragsschluss geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung und des zufälligen Untergangs des Kaufgegenstandes auf den Kunden über.

3) Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug; ab diesem Zeitpunkt hat er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) aus dem Kaufpreis sowie eine Pauschale in Höhe von € 40,00 (§ 288 Abs. 5 BGB) zu bezahlen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4) Zahlt der Kunde auch nach Mahnung innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann das Unternehmen vom Kaufvertrag zurücktreten.

5) Für die Mahnung und die Rücktrittserklärung reicht es, wenn diese an die vom Kunden angegebene Postadresse oder E-Mail-Adresse abgesandt wird.

6) Ist das Unternehmen vom Kaufvertrag zurückgetreten, steht ihm gegen den Kunden eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Bruttokaufpreises zu. Das Unternehmen ist nicht gehindert, einen darüber hinausgehenden Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

7) Das Unternehmen behält sich die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.

V. Abholung

1) Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand spätestens innerhalb von 20 Werktagen nach dem Kaufvertragsschluss unter Vorlage der Zahlungsbestätigung dort abzuholen, wo er sich nach Angabe beim Kaufvertragsschluss befindet (Holschuld). Für den Abtransport hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Dieser ist nicht Gegenstand des Vertrags.

2) Holt der Kunde den Kaufgegenstand nicht innerhalb der o. g. Frist ab, ist das Unternehmen berechtigt, von diesem Tag an Standgebühren zu berechnen.

3) Holt der Kunde trotz Setzens einer angemessenen Nachfrist den Kaufgegenstand nicht ab, ist das Unternehmen berechtigt, den Kaufgegenstand im üblichen Geschäftsgang zu verwerten. Für die Mahnung mit Nachfrist reicht es, wenn diese an die vom Kunden angegebene Post- oder E-Mail-Adresse abgeschickt wird. Überschießende Beträge nach Abzug aller Kosten und Steuern sowie der Vertragsstrafe, werden an den Kunden ausgekehrt.

VI. Gewährleistung

1) Bei Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öff.-rechtl. Sondervermögen sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Bei Verkauf von neuen beweglichen Sachen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öff.-rechtl. Sondervermögen verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr ab Gefahrübergang, im Falle der kundenseitigen An- und Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellung an. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öff.-rechtl. Sondervermögen, kann das Unternehmen nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung nacherfüllen. Schlägt die Nachbesserung fehl, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 437 Nr. 2 und 3 BGB.

2) Mängel sind in Textform (schriftlich oder per E-Mail) anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch acht Werktage nach Übergabe der Ware zu rügen. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge oder Art der Ware sind offensichtliche Mängel. Waren mit offensichtlichen Mängeln dürfen nicht mit beweglichen Sachen verbunden, vermengt oder vermischt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung oder Kenntniserlangung zur rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.

3) Der Kunde kann nur mit einer Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, die Forderung resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis.

4) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist der Geschäftssitz des jeweiligen Vertragspartners, Münster (AGRAVIS Technik Center GmbH) bzw. München (BayWa AG). Erfüllungsort für die Verpflichtung des Unternehmens ist der Standort des jeweiligen Kaufgegenstandes.

VII. Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart war, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VIII. Information zum Datenschutz

Verantwortliche für die Datenverarbeitung sind:

BayWa AG, Arabellastr. 4, 81925 München, Tel.: 089/ 9222-0, E-Mail: info1@baywa.de
AGRAVIS Technik Center GmbH, Kopenhagener Str. 1, 49716 Meppen-Versen, Tel.: 05935/ 9393-300, E-Mail: guido.ottens@agravis.de

Die Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten zur Abwicklung von Bestellungen sowie für eigene Marketingzwecke im gesetzlich zulässigen Rahmen. Ein Datenaustausch zwischen den beiden oben genannten Unternehmen erfolgt untereinander nicht. Interessen eines Dritten werden mit der Datenverarbeitung nicht verfolgt, eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht beabsichtigt. Empfänger der Daten sind IT- und Service-Dienstleister und Zustellunternehmen zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie Auskunfteien (z. B. Schufa) zum Zwecke von Bonitätsprüfungen für den Fall, dass das Unternehmen zur Vorleistung verpflichtet ist (z. B. Kauf auf Rechnung, Lastschrifteinzug). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten durch den Kunden besteht nicht, sie ist aber zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener werden unter www.baywa.de/datenschutz (für BayWa AG) bzw. www.agravis.de/de/ueber_agravis/datenschutzerklaerung/index.html (für AGRAVIS Technik Center GmbH) bereitgehalten.

IX. Eigentumsvorbehalt

1) Das Unternehmen behält sich sein Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung vor, im Verkehr mit Unternehmern bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen Forderungen oder im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc.). Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung der Saldoforderung des Unternehmens. Die Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware gilt als im Auftrag des Unternehmens erfolgt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen („Fremdware“) vermischt, verbunden oder vermengt, so tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an das annehmende Unternehmen ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für das Unternehmen auf.

2) Veräußert der Kunde Vorbehaltsware allein oder zusammen mit Fremdware, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an das die Abtretung annehmende Unternehmen ab. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Unternehmens zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von achtunddreißig Prozent. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Verträgen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der Vorbehaltsware entstehen, sowie Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück eines Dritten erwachsen. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung.

3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen im Sinne der vorstehenden Ziffern tatsächlich auf das Unternehmen übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde darf mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren.

4) Das Unternehmen ermächtigt den Kunden widerruflich zur Einziehung der gemäß vorstehenden Ziffern abgetretenen Forderungen. Das Unternehmen wird von der Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Unternehmens hat der Kunde den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und umfassend Auskunft zu erteilen – wobei es nicht ausreicht, dem Unternehmen Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren – und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erlöschen die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

5) Der Kunde hat das Unternehmen unverzüglich unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die (voraus-) abgetretenen Forderungen zu unterrichten.

6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach einmaliger Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde räumt dem Unternehmen das Recht zum Betreten seines Geländes, zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde.

7) Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als achtunddreißig Prozent, so ist das Unternehmen insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Kunden verpflichtet.

X. Geltendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Gerichtsstand ist Münster (AGRAVIS Technik Center GmbH) bzw. München (BayWa AG), je nach dem, mit welchem Unternehmen der Kaufvertragsabschluss erfolgte.

XI. Alternative Streitbeleilegung

Das Unternehmen nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

08/2016